Krankenversicherung

Seit 2009 gilt für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, man muss sich bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern. Die Europäische Krankenversicherung wird dabei nicht anerkannt.
Wer nicht versichert ist, macht sich nicht strafbar. Falls man aber krank wird oder einen Unfall hat kann es sehr teuer werden.

Möchte man sich irgendwann offiziell (wieder) krankenversichern, muss man auch Beiträge für die Zeit bezahlen, in der man nicht versichert war.

Als Selbstständige*r hat man die Wahl, ob man sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. Da der Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenkasse meist kaum möglich ist, sollte man hier eine gut überlegte Entscheidung treffen.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Beiträge zur GKV betragen zurzeit (Januar 219) 14,0 % (bzw. 14,6 % mit Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag) des Einkommens. Zusätzlich erheben die verschiedenen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag zwischen 0,3 und 1,7 %. Bei hauptberuflich Selbstständigen wird von einem Mindesteinkommen von 1038,33 € ausgegangen, was einen Beitrag von ca. 145,37 € bedeutet.

Um sein Einkommen nachzuweisen benötigt man den Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres, oder muss den Fragebogen der Krankenkasse ausfüllen.
Hier ist eine detaillierte Übersicht zu den Beiträgen in der GKV.

Zusätzlich ist man bei der GKV gleichzeitig auch für 2,8 % pflegeversichert (Versicherte mit Kindern 2,55 %). Das bedeutet zusätzliche Beiträge von mindestens 31,67€.
Ein großer Vorteil der GKV ist, dass man seine Kinder und Ehe/Lebenspartner kostenlos mitversichern kann.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die privaten Krankenversicherungen berechnen ihre Beiträge nicht an der Höhe des Einkommens, sondern vor allem am Alter und am Gesundheitszustand.
Das bedeutet, dass sich die Beiträge einerseits mit steigendem Alter erhöhen, andererseits nicht steigen, wenn man ein höheres Einkommen erzielt hat. Die PKV sind verpflichtet, Nicht-versicherte in ihren Basistarif aufzunehmen. In der Regal kann man sagen, dass die PKV günstig beginnt und dann sehr bald sehr teuer wird.

(Wieder-)Eintritt für Nicht-Versicherte

Um (wieder) den vollen Schutz der Krankenversicherung zu genießen, müssen Nicht-Versicherte die Beiträge & Säumniszuschläge für bis zu vier Jahre nachzahlen. Bis man seine Schulden abgetragen hat, ist man nur notfallversorgt. D. h. man wird bei z. B. nur bei einem Unfall oder akuten Schmerzen behandelt, darüber hinaus hat man aber keinen Anspruch auf Versorgung. Bei den GKV kann man eine Ermäßigung für die Beitragsschulden beantragen, wenn man mehr als drei Monate nicht versichert war und in dieser Zeit keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen hat – es ist also äußerst wichtig den (Wieder-)Einstieg in die GKV nicht erst anzugehen, wenn man krank ist.

Europäische Krankenversicherung (EuKV)

Die sogenannte Europäische Krankenversicherung (EuKV) ist keine Krankenversicherung nach Deutschem Recht!! Wenn man hier versichert ist erkennen die „richtigen“ Krankenkassen den Zeitraum nicht. Wenn man später mal wieder in eine gesetzliche Versicherung möchte muss man alle Beiträge für diese Zeit nachzahlen – zahlt also unter Umständen im Nachhinein für zwei Versicherungen.

EuKV-Angebote machen meist einen guten ( und günstigen) ersten Eindruck – und es gibt auch extra Angebote für Sexarbeitende. Allerdings können damit einige Fallstricke verbunden sein:

  • Reicht nicht, um der Krankenversicherungspflicht nachzukommen.
  • Wie lange muss man einzahlen bevor man den vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann?
  • Was sind die Leistungen? Was deckt die Versicherung nicht ab?
  • Was passiert wenn man mal einen Beitrag nicht zahlen kann?