Sperrbezirk

Was ist das?

So nennt man ein Gebiet, in dem man nur eingeschränkt oder gar nicht der Prostitution nachgehen darf. In Deutschland ist die Prostitution grundsätzlich erlaubt, allerdings ist sie durch viele regionale Vorschriften eingeschränkt und so letztlich doch in großen Bereichen des Landes ganz oder teilweise verboten. Jedes Bundesland darf die Prostitution in bestimmten Gebieten verbieten: Art 297, EGStGB .

Die Verordnung zum jeweiligen Sperrbezirk kann dabei Verbotszonen und Toleranzzonen unterscheiden und Einschränkungen enthalten, die eventuell nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten.

In Bayern und Thüringen ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden bis 30.000 Einwohnern, in Baden Württemberg sogar bis 35.000 Einwohnern grundsätzlich verboten, die Gemeinden können sich aber unter Umständen von diesem Verbot ausnehmen lassen.

Strafen für die verbotene Ausübung der Prostitution

Wird man das erste Mal in einem Sperrbezirk beim Arbeiten erwischt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, man kann eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Diese ist je nach Bundesland, bzw. Gemeinde unterschiedlich und bewegt sich im Rahmen von ca. 30,- € – 500,- €. Man kann aber auch nur verwarnt werden.

Geht man in einem Sperrbezirk aber immer wieder der verbotenen Prostitution nach, begeht man eine Straftat .
StGB: § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution

StGB: § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution

Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Der Tagessatz berechnet sich an Deinem Einkommen und beginnt selten unter 10,- €, oft sogar erst ab 30,- €. Das ist heftig und endet oft in einer Ersatzfreiheitsstrafe. Du kannst sowohl von der Polizei, als auch vom Ordnungsamt kontrolliert werden.

Was ist eine Toleranzzone?

Toleranzzonen sind Gebiete, in denen die Prostitution unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. zu bestimmten Uhrzeiten) oder auf bestimmte Gebiete beschränkt ausgeübt werden darf.
Eine Gemeinde kann diese Zonen ausweisen, an denen man ganz legal arbeiten darf. Oft liegen diese Zonen in Industriegebieten oder in sogenannten Kerngebieten. Manchmal gibt es auch bestimmte Straßen oder Gebiete, in denen die öffentliche Prostitution (Straßenstrich oder Lovemobils) erlaubt ist.

Wo kann ich mich informieren?

Du findest hier auf der Seite bald einen Teil der Sperrbezirksverordnungen.
Sollte die Verordnung für die Stadt deiner Wahl nicht dabei sein kannst du unter den Suchworten „Prostitution, Sperrbezirksverordnung“ oder „Prostitution, Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes“ und Stadtname suchen oder auf der öffentlichen Webseite der jeweiligen Stadt direkt im Bereich „Stadtrecht“ oder „Verordnungen Prostitution“.
Da diese Verordnungen auf den Seiten der Städte nicht immer leicht zu finden sind, kannst du auch beim „Amt für öffentliche Ordnung“ der jeweiligen Stadt oder bei der Polizei (Kommissariat Milieu/Rotlicht) anrufen und um Auskunft bitten.

Die Einwohnerzahl von Städten findest du hier.