Zahlen zur Sexarbeit
Die ersten offiziellen Zahlen zum ProstSchG sind erschienen:
Genehmigte Prostitutionsstätten
Der Stand ist jeweils der 31.12.2018, weshalb diese nicht besonders aussagekräftig sind, da der Umsetzungsstand in den jeweiligen Bundesländern damals noch sehr unterschiedlich war.
Auf diesen Daten wird der erste Zwischenbericht des BMFSFJ basieren.
Schätzungen bezüglich einer Gesamtanzahl von in der Sexarbeit tätigen Personen reichen von 50.000 bis zu 400.000, wobei der Deutsche Bundestag von letzterer Anzahl ausgeht (vgl. Deutscher Bundestag zit.n. Löw/Ruhne 2011:21f.). Diese wird jedoch von Sozialwissenschaftler*innen wie Kavemann und Steffan (zit.n. Albert 2015) angezweifelt, welche vielmehr mit einer Anzahl zwischen 64.000 und 200.000 rechnen – allerdings nur unter den weiblichen Sexarbeiterinnen.
Die Schwierigkeit hier sei der Unterschied zwischen ‚Hell- und Dunkelziffer‘. Zum ‚Hellfeld‘ zählen Sexarbeiter*innen, die z.B. in Bordellen, Laufhäusern und Terminwohnungen ein Gewerbe angemeldet haben. Zum ‚Dunkelfeld‘ zählen jene, welche der Gelegenheits- und Beschaffungsarbeit nachgehen, ihre Dienstleistungen im Internet anbieten oder illegalisiert arbeiten (vgl. ebd. S.9). Die Schätzungen bezüglich der Anzahl der Sexarbeiter*innen im ‚Dunkelfeld‘ erklären hier also die großen Schwankungen in den Annahmen über die Anzahl der aktiven Sexarbeiter*innen.
Von diesen zwischen 50.000 und 400.000 Sexarbeiter*innen stammen ca. 60% nicht aus der EU. Im Norden Deutschlands – z.B. in Hamburg mit 65% – ist der Anteil noch höher. Von diesen migrierten Sexarbeiter*innen in Deutschland stammten laut einer Einschätzung aus dem Jahr 2004 50% aus Osteuropa, 21% aus Südostasien, 16% aus Lateinamerika und 13% aus Afrika (vgl. TAMPEP zit.n. Mitrovic 2007:22, Howe 2012:38f.).
Bei Schätzungsweise 1,2 Mio. Inanspruchnahmen von sexuellen Dienstleistungen täglich (vgl. Schwethelm 2006:20f.), wird etwa ein Umsatz von 14,5 Mrd. Euro im Jahr generiert, was in etwa dem Umsatz der MAN AG (15,0 Mrd. Euro/Jahr) oder der damals noch nicht konkursen Karstadt Quelle AG (15,2 Mrd. Euro/Jahr) im Jahr 2003 entspricht (vgl. Aufklärung und Kritik zit.n. Mitrovic 2006:9).
Durch Auswertungen des Beratungsaufwandes kam das Gesundheitsamt Nürnberg im Jahr 2009 zu dem Schluss, dass sich „die Anzahl der Prostituierten und der Bordellbetriebe […] in den letzten 20 Jahren verdoppelt, möglicherweise sogar mehr als verdreifacht“ (Weppert 2009:261f.) habe. Dieser Anstieg sei Weppert zufolge auch für ganz Deutschland anzunehmen (vgl. ebd.).
QUELLEN:
Albert, M. (2015): Soziale Arbeit im Bereich Prostitution – Strukturelle Entwicklungstendenzen im Kontext von Organisation, Sozialraum und professioneller Rolle, in: Albert M.; Wege, J. (Hrsg.): Soziale Arbeit und Prostitution. Professionelle Handlungsansätze in Theorie und Praxis. Wiesbaden: Springer VS Verlag, S. 9 – 26
Howe, C. (2012): Struktureller Wandel in der Prostitution. Zwischen Hurenbewegung und Sozialer Arbeit, in: standpunkt sozial, 3/2012, S. 35 – 47
Löw, M.; Ruhne, R. (2011): Prostitution. Herstellungsweisen einer anderen Welt. Berlin: Suhrkamp Verlag
Mitrovic, E. (2006): Die Spitze der Doppelmoral. Der gesellschaftliche Umgang mit Prostitution in Deutschland und die aktuelle Situation in Europa, in: Mitrovic, E. (Hrsg.): Prostitution und Frauenhandel. Die Rechte von Sexarbeiterinnen stärken! Ausbeugung und Gewalt in Europa bekämpfen! Hamburg: VSA-Verlag, S. 9 – 19
Mitrovic, E. (2007): Arbeitsplatz Prostitution. Ein Beruf wie jeder andere? Hamburg: LIT Verlag
Schwethelm, J. (2006): Prostitution als soziale Realität, in: Mitrovic, E. (Hrsg.): Prostitution und Frauenhandel. Die Rechte von Sexarbeiterinnen stärken! Ausbeutung und Gewalt in Europa bekämpfen! Hamburg: VSA Verlag, S. 20 – 25
Weppert, A. (2009): Beratung von Prostituierten unter veränderten gesetzlichen Voraussetzungen. Ein Bericht aus dem Gesundheitsamt Nürnberg, in: Kavemann, B.; Rabe, H. (Hrsg.): Das Prostitutionsgesetz. Aktuelle Forschungsergebnisse, Umsetzung und Weiterentwicklung. Opladen & Farmington Hills: Verlag Barbara Budrich, S. 253 – 263